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GOÄ Ultraschall/Sonographie: So rechnen Sie richtig ab!
Die korrekte Abrechnung von Ultraschall- und Sonographie-Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kann komplex sein. Vermeiden Sie Honorarverluste und Abrechnungsfehler. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ultraschalluntersuchungen korrekt abrechnen und welche GOÄ-Ziffern relevant sind. Benötigen Sie individuelle Beratung? Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.
Das Thema kurz und kompakt
Die korrekte Anwendung der GOÄ-Ziffern 410-420 ist essentiell für die Basisabrechnung von Ultraschallleistungen. Vermeiden Sie Doppelabrechnungen, um Honorarkürzungen zu verhindern.
Nutzen Sie Zuschläge (z.B. GOÄ 401, 404) und Abrechnungsfaktoren (bis 3,5-fach), um Ihr Honorar zu optimieren. Eine detaillierte Dokumentation ist für erhöhte Steigerungssätze unerlässlich.
Beachten Sie die Qualitätsanforderungen der KV und vermeiden Sie häufige Abrechnungsfehler, um langfristig Ihr Honorar zu sichern. Durch korrekte Abrechnung können die Honorareinnahmen um bis zu 10% gesteigert werden.
Erfahren Sie alles Wichtige zur korrekten Abrechnung von Ultraschall- und Sonographie-Leistungen nach GOÄ. Sichern Sie sich jetzt unser Expertenwissen!
Die korrekte Abrechnung von Ultraschall- und Sonographie-Leistungen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) bietet dafür einen detaillierten Rahmen, der jedoch komplex sein kann. Dieser Artikel dient als umfassender Leitfaden, um Abrechnungsfehler zu vermeiden und Ihr Honorar zu optimieren. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Grundlagen der Sonographie, die relevanten GOÄ-Ziffern und zeigen Ihnen, wie Sie Zuschläge und Steigerungssätze korrekt anwenden. So stellen Sie sicher, dass Ihre Leistungen angemessen vergütet werden.
Die Sonographie, auch als Ultraschalluntersuchung bekannt, ist ein bildgebendes Verfahren, das auf der Reflexion von Schallwellen basiert. Sie ist strahlungsfrei und ermöglicht eine Echtzeit-Bildgebung, was sie in vielen medizinischen Bereichen unverzichtbar macht. Die korrekte Abrechnung dieser Leistungen ist entscheidend, um die Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis zu gewährleisten. Dabei ist es wichtig, die Unterschiede zwischen der GOÄ für Privatversicherte und dem EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) für gesetzlich Versicherte zu kennen. GoMedTec unterstützt Sie dabei, den Überblick zu behalten und Ihre Abrechnungsprozesse zu optimieren.
Ziel dieses Artikels ist es, Ihnen eine praktische Anleitung zur korrekten Abrechnung von Sonographieleistungen zu geben. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die richtigen GOÄ-Ziffern auswählen, Zuschläge korrekt ansetzen und Steigerungssätze begründen. So vermeiden Sie nicht nur Abrechnungsfehler, sondern optimieren auch Ihre Honorierung. Bleiben Sie auf dem neuesten Stand und profitieren Sie von unseren Experten-Tipps für die tägliche Praxis. Für weitere Informationen zur Abrechnung von Sonographie besuchen Sie Virchowbund. GoMedTec bietet Ihnen eine umfassende Plattform für die Beschaffung, Wartung und Verwaltung von Medizintechnik sowie integrierte Softwarelösungen, ergänzt durch individuelle Beratung und maßgeschneiderte Angebote für jede Einrichtung.
GOÄ-Ziffern 410-420: So nutzen Sie die Ultraschall-Abrechnung optimal
Die Basis für eine korrekte Abrechnung von Ultraschallleistungen bilden die GOÄ-Ziffern 410 bis 420. Diese Kernziffern decken die Untersuchung verschiedener Organe ab und bilden die Grundlage für die meisten Sonographie-Abrechnungen. Es ist wichtig, die spezifischen Anwendungsbereiche und Abrechnungsbestimmungen jeder Ziffer genau zu kennen, um Fehler zu vermeiden und Ihr Honorar zu maximieren. Die PVS Südwest bietet hierzu detaillierte Informationen. GoMedTec unterstützt Sie dabei, die passenden Ziffern für Ihre Leistungen zu finden.
GOÄ 410 steht für die Untersuchung eines Organs. Diese Ziffer wird für die erste untersuchte Organregion angesetzt. Es ist wichtig zu beachten, dass die GOÄ-Ziffern 410 bis 418 nicht nebeneinander und nicht mehrfach pro Sitzung berechnet werden dürfen. Die korrekte Anwendung dieser Regel ist entscheidend, um Beanstandungen zu vermeiden. Die Abrechnungshinweise für die Praxis im Ärzteblatt bieten hierzu weitere Details. GoMedTec bietet Ihnen spezialisierte Schulungen für maximale Effizienz und Sicherheit in der Anwendung dieser Ziffern.
Für jedes weitere untersuchte Organ (maximal drei) kann die GOÄ 420 angesetzt werden. Diese Ziffer gilt zusätzlich zu den Nummern 410 bis 418 GOÄ. Achten Sie darauf, die Dokumentationspflichten zu erfüllen und die untersuchten Organe in der Rechnung anzugeben. Neben diesen Kernziffern gibt es spezielle Sonographie-Ziffern für bestimmte Anwendungen, wie z.B. die GOÄ 412 für den Schädel eines Säuglings oder die GOÄ 413 für die Hüften eines Säuglings bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr. Weitere Ziffern sind die GOÄ 415 für die Mutterschaftsvorsorge, die GOÄ 417 für die Schilddrüse und die GOÄ 418 für die Brustdrüse, ggf. einschließlich regionaler Lymphknoten. Nutzen Sie die Expertise von GoMedTec, um Ihre Abrechnung zu optimieren und Ihr Honorar zu sichern.
Zuschläge und Zusatzleistungen: So optimieren Sie Ihr Sonographie-Honorar
Zusätzlich zu den Kernziffern bieten die Zuschläge und Ergänzungsleistungen in der GOÄ die Möglichkeit, Ihr Honorar für Sonographie-Leistungen zu optimieren. Insbesondere die Doppler-Sonographie und die damit verbundenen Zuschläge sind hier von Bedeutung. Die korrekte Anwendung dieser Zuschläge erfordert jedoch ein genaues Verständnis der Abrechnungsbestimmungen. Informationen zur korrekten Abrechnung finden Sie auch auf Medizintechnikmarkt. GoMedTec unterstützt Sie dabei, die komplexen Abrechnungsbestimmungen zu verstehen und korrekt anzuwenden.
Der GOÄ 401 ist ein Zuschlag für das Duplex-Verfahren (ggf. auch farbkodiert) zu den Ziffern 410 bis 418. Dieser Zuschlag kann angesetzt werden, wenn zusätzlich zur herkömmlichen Sonographie auch die Duplex-Methode angewendet wird. Der GOÄ 404 ist ein Zuschlag für die Doppler-Sonographie mit Frequenzspektrumanalyse. Dieser Zuschlag wird fällig, wenn zusätzlich eine Frequenzspektrumanalyse durchgeführt und grafisch oder bildlich dokumentiert wird. Der GOÄ 405 ist ein Zuschlag für Leistungen nach Nr. 415 oder 424 mit zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler. GoMedTec bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Abrechnungsprozesse zu optimieren und Ihr Honorar zu maximieren.
Neben den Doppler-Zuschlägen gibt es weitere technische Zuschläge, die in bestimmten Fällen abgerechnet werden können. Der GOÄ 402 ist ein Zuschlag für die transösophageale Durchführung, der GOÄ 403 ein Zuschlag für die transkavitäre Durchführung und der GOÄ 408 für die transluminale Sonographie eines oder mehrerer Gefäße, je Sitzung. Darüber hinaus gibt es spezielle Doppler-Sonographie-Ziffern wie die GOÄ 643 für die periphere Arterien- oder Venendruck- und/oder Flussmessung, die GOÄ 644 für die Flussverhältnisse der Extremitätenarterien oder -venen mit direktionaler Dopplertechnik, die GOÄ 645 für die Flussverhältnisse der hirnversorgenden Arterien und periorbitalen Arterien mit direktionaler Technik, die GOÄ 649 für die transkranielle Doppler-sonographische Untersuchung und die GOÄ 1754 für die Flussverhältnisse der Penile-Gefäße und/oder Skrotalfächer mit direktionaler Technik. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Zuschläge und speziellen Ziffern nur unter bestimmten Voraussetzungen und in Kombination mit den entsprechenden Grundleistungen abgerechnet werden können. Die Internisten im Netz bieten hierzu weitere Informationen. Mit GoMedTec haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, der Sie bei der korrekten Abrechnung unterstützt.
Abrechnungsfaktoren optimal ausschöpfen: So steigern Sie Ihr Sonographie-Honorar
Die Abrechnungsfaktoren und Steigerungssätze bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Honorar in der Sonographie individuell an den Aufwand und die Schwierigkeit der Untersuchung anzupassen. Die GOÄ sieht hier einen Rahmen von 1-fach bis 3,5-fach vor. Es ist wichtig, die Grundlagen der Abrechnungsfaktoren zu verstehen und die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Empfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) zu beachten. Die korrekte Anwendung der Steigerungssätze kann Ihr Honorar deutlich erhöhen, ohne gegen die Abrechnungsbestimmungen zu verstoßen. GoMedTec unterstützt Sie dabei, die Abrechnungsfaktoren optimal auszuschöpfen und Ihr Honorar zu maximieren.
Der 2,3-fache Satz kann für reine medizinische Leistungen, die nicht delegierbar sind, ohne Begründung abgerechnet werden. Für erhöhte Steigerungssätze (bis 3,5-fach) ist jedoch eine Begründungspflicht zu beachten. Diese Begründung muss nachvollziehbar sein und sich auf besondere Umstände beziehen, wie z.B. Störfaktoren (z.B. Darmgas), Adipositas oder eine schwierige Differentialdiagnostik. Auch der Zeitaufwand, der Schwierigkeitsgrad und besondere anatomische Verhältnisse können als Begründung dienen. Es ist wichtig, diese Faktoren in der Rechnung zu dokumentieren, um bei eventuellen Rückfragen eine klare Argumentation zu haben. Eine detaillierte Dokumentation ist entscheidend, um die Angemessenheit des Steigerungssatzes zu belegen. GoMedTec bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Abrechnungsprozesse zu optimieren und Ihr Honorar zu sichern.
Beispiele für die Begründung erhöhter Steigerungssätze sind vielfältig. Ein erhöhter Zeitaufwand kann beispielsweise durch eine besonders gründliche Untersuchung oder eine schwierige Patientenkooperation entstehen. Ein erhöhter Schwierigkeitsgrad kann durch komplexe anatomische Verhältnisse oder eine unklare Befundlage begründet sein. Besondere anatomische Verhältnisse, wie z.B. Adipositas, können die Schallbedingungen erschweren und somit den Aufwand der Untersuchung erhöhen. Es ist wichtig, diese Umstände in der Rechnung detailliert zu beschreiben, um die Notwendigkeit des erhöhten Steigerungssatzes zu verdeutlichen. Die 3D- und 4D-Ultraschallgeräte können in solchen Fällen hilfreich sein, erfordern aber auch eine entsprechende Expertise und Abrechnung. GoMedTec bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Abrechnungsprozesse zu optimieren und Ihr Honorar zu sichern.
Fallbeispiele zur Ultraschall-Abrechnung: So optimieren Sie Ihr Honorar
Die korrekte Abrechnung von Sonographie-Leistungen lässt sich am besten anhand von Fallbeispielen und Abrechnungsszenarien verdeutlichen. Diese Beispiele zeigen, wie Sie die verschiedenen GOÄ-Ziffern, Zuschläge und Steigerungssätze optimal kombinieren können, um Ihr Honorar zu maximieren. Es ist wichtig, die spezifischen Besonderheiten jedes Falles zu berücksichtigen und die Abrechnung entsprechend anzupassen. Die folgenden Beispiele dienen als Orientierungshilfe und sollen Ihnen helfen, Ihre Abrechnungspraxis zu optimieren. Unsere Handheld-Ultraschallgeräte bieten flexible Einsatzmöglichkeiten, die sich auch in der Abrechnung widerspiegeln müssen. GoMedTec unterstützt Sie dabei, die spezifischen Besonderheiten jedes Falles zu berücksichtigen und die Abrechnung entsprechend anzupassen.
Beispiel 1: Herz-Echo plus Carotis-Doppler. Hier gibt es zwei alternative Abrechnungsmöglichkeiten. Alternative 1: Umfassende Abrechnung mit Einzelziffern: 424 (Doppler-Echokardiographie), 404 (Frequenzspektrumanalyse), 405 (cw-Doppler), 406 (Farbkodierung), 410 (Rechte Halsgefäße), 420 (Linke Halsgefäße), 420 (Rechte Vertebralarterie), 420 (Linke Vertebralarterie), 645 (Ultraschall-Doppler der hirnversorgenden Arterien x 2.5). Alternative 2: Optimierte Abrechnung mit Zuschlägen: 424 (Doppler-Echokardiographie), 404 (Frequenzspektrumanalyse), 405 (cw-Doppler), 406 (Farbkodierung), 410 (Rechte Halsgefäße), 420 (Linke Halsgefäße), 401 (Duplex-Zuschlag), 404 (Frequenzspektrumanalyse). GoMedTec bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Abrechnungsprozesse zu optimieren und Ihr Honorar zu sichern.
Beispiel 2: Abdomensonographie bei Adipositas. In diesem Fall kann ein erhöhter Steigerungssatz (z.B. 2,8-fach) aufgrund erschwerter Untersuchungsbedingungen abgerechnet werden. Es ist wichtig, die erschwerten Bedingungen in der Rechnung zu dokumentieren. Beispiel 3: Schilddrüsensonographie mit unklarem Befund. Hier kann die GOÄ 417 (Schilddrüse) mit zusätzlichem Zuschlag für Doppler-Sonographie (GOÄ 404) abgerechnet werden. Auch hier ist eine Begründung des erhöhten Zeitaufwands und der diagnostischen Schwierigkeit erforderlich. Diese Beispiele zeigen, dass eine individuelle Anpassung der Abrechnung an die spezifischen Umstände des Einzelfalls entscheidend ist, um ein angemessenes Honorar zu erzielen. Unsere Ultraschallgeräte für Kliniken sind auf solche komplexen Fälle ausgelegt. GoMedTec bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Abrechnungsprozesse zu optimieren und Ihr Honorar zu sichern.
Qualität und Rechtssicherheit: Darauf müssen Sie bei der Sonographie-Abrechnung achten
Neben der korrekten Anwendung der GOÄ-Ziffern und Steigerungssätze spielen auch die Qualitätsanforderungen und rechtlichen Aspekte eine wichtige Rolle bei der Sonographie-Abrechnung. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist nicht nur aus rechtlicher Sicht relevant, sondern auch für die Qualität Ihrer medizinischen Leistungen. Eine mangelhafte Qualitätssicherung kann nicht nur zu Abrechnungsproblemen führen, sondern auch die Patientensicherheit gefährden. Daher ist es wichtig, sich über die aktuellen Bestimmungen und Empfehlungen zu informieren und diese in der Praxis umzusetzen. GoMedTec unterstützt Sie dabei, die Qualitätsanforderungen und rechtlichen Aspekte zu erfüllen und Ihre Patientensicherheit zu gewährleisten.
Ein wichtiger Aspekt der Qualitätssicherung ist die Notwendigkeit der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) gemäß § 135 Abs. 2 SGB V. Diese Genehmigung ist erforderlich, um Ultraschallleistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können. Die Anforderungen an die Qualifikation des Arztes und die technische Ausstattung sind in den jeweiligen Richtlinien der KV festgelegt. Auch die Abrechnung von mobilen Ultraschalluntersuchungen erfordert spezielle Voraussetzungen, wie z.B. eine CE-Zertifizierung, die Einhaltung von Qualitätsstandards und eine Zusatzvereinbarung mit der KV. GoMedTec bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Abrechnungsprozesse zu optimieren und Ihr Honorar zu sichern.
Neben den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sind auch die berufsrechtlichen Aspekte und Haftungsfragen zu beachten. Als Arzt tragen Sie die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Sonographie und die korrekte Abrechnung der Leistungen. Auch der Datenschutz und die Patienteneinwilligung sind wichtige Aspekte, die in der Praxis berücksichtigt werden müssen. Eine umfassende Dokumentation der Untersuchungsergebnisse und der erbrachten Leistungen ist unerlässlich, um sich im Falle von Haftungsansprüchen abzusichern. Unsere neuen 3D- und 4D-Ultraschallgeräte erfüllen höchste Qualitätsstandards und tragen zur Rechtssicherheit bei. GoMedTec bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Abrechnungsprozesse zu optimieren und Ihr Honorar zu sichern.
Abrechnungsfehler vermeiden: So sichern Sie langfristig Ihr Sonographie-Honorar
Um Ihr Honorar in der Sonographie langfristig zu sichern, ist es wichtig, häufige Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden. Diese Fehler können nicht nur zu Honorarkürzungen führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben. Daher ist es wichtig, sich über die typischen Fehlerquellen zu informieren und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung zu treffen. Eine sorgfältige Abrechnungspraxis und eine kontinuierliche Fortbildung sind hierbei unerlässlich. GoMedTec unterstützt Sie dabei, häufige Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden und Ihr Honorar langfristig zu sichern.
Ein häufiger Fehler ist die falsche Anwendung von GOÄ-Ziffern. Dies betrifft insbesondere die Vermeidung von Doppelabrechnungen (z.B. 410-418 nebeneinander) und die korrekte Zuordnung der Zuschläge zu den entsprechenden Grundleistungen. Auch eine unzureichende Dokumentation kann zu Abrechnungsproblemen führen. Es ist wichtig, die durchgeführten Leistungen und die medizinische Notwendigkeit detailliert zu beschreiben und erhöhte Steigerungssätze ausreichend zu begründen. Ein weiterer Fehler ist die fehlerhafte Abrechnung von Doppler-Sonographien. Hier ist es wichtig, die Abrechnungsbestimmungen für spezielle Doppler-Ziffern (z.B. 643, 644, 645) zu beachten und Fehler bei der Kombination von Zuschlägen (z.B. 401, 404) zu vermeiden. GoMedTec bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Abrechnungsprozesse zu optimieren und Ihr Honorar zu sichern.
Um diese Fehler zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Abrechnung regelmäßig zu überprüfen und sich über aktuelle Änderungen in der GOÄ zu informieren. Auch der Austausch mit Kollegen und die Teilnahme an Fortbildungen können helfen, die Abrechnungspraxis zu optimieren. Eine sorgfältige Dokumentation und eine transparente Kommunikation mit den Patienten sind ebenfalls wichtig, um Vertrauen zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden. Die GoMedTec unterstützt Sie gerne bei der Optimierung Ihrer Abrechnungsprozesse und bietet Ihnen individuelle Beratungsleistungen an. Nutzen Sie die Expertise von GoMedTec, um Ihre Abrechnung zu optimieren und Ihr Honorar zu sichern.
Innovationen und Abrechnungsanpassungen: Die Zukunft der Sonographie im Blick
Die Sonographie ist ein sich stetig weiterentwickelndes Feld, sowohl technologisch als auch abrechnungstechnisch. Es ist wichtig, die aktuellen Trends und Entwicklungen im Blick zu behalten, um auch in Zukunft eine optimale Versorgung der Patienten und eine korrekte Abrechnung der Leistungen zu gewährleisten. Die Weiterentwicklung der Ultraschalltechnologie (z.B. 3D-Sonographie, Kontrastmittel-Sonographie) eröffnet neue diagnostische Möglichkeiten, stellt aber auch neue Anforderungen an die Abrechnung. Auch die zunehmende Bedeutung der Sonographie in der Point-of-Care-Diagnostik wird sich in Zukunft auf die Abrechnungsmodalitäten auswirken. GoMedTec unterstützt Sie dabei, die aktuellen Trends und Entwicklungen im Blick zu behalten und Ihre Abrechnungsprozesse entsprechend anzupassen.
Es ist zu erwarten, dass es in Zukunft Anpassungen der GOÄ-Ziffern und Abrechnungsbestimmungen geben wird, um den technologischen Fortschritt und die veränderten Anforderungen in der medizinischen Versorgung zu berücksichtigen. Daher ist es wichtig, sich kontinuierlich fortzubilden und sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren. Auch der Erfahrungsaustausch mit Kollegen und die Teilnahme an Fachveranstaltungen können helfen, auf dem neuesten Stand zu bleiben und die Abrechnungspraxis kontinuierlich zu verbessern. Unsere 3D- und 4D-Ultraschallgeräte sind ein Beispiel für die technologischen Innovationen, die die Zukunft der Sonographie prägen werden. GoMedTec bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Abrechnungsprozesse zu optimieren und Ihr Honorar zu sichern.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die korrekte Abrechnung von Sonographie-Leistungen nach GOÄ eine komplexe, aber lohnende Aufgabe ist. Durch die Beachtung der GOÄ-Ziffern, Zuschläge und Steigerungssätze, die Einhaltung der Qualitätsanforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Vermeidung häufiger Fehler können Sie Ihr Honorar optimieren und die Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis sichern. Bleiben Sie auf dem Laufenden und passen Sie Ihre Abrechnungspraxis kontinuierlich an die aktuellen Entwicklungen an. Die GoMedTec steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Sonographie und ihre Abrechnung. Nutzen Sie die Expertise von GoMedTec, um Ihre Abrechnung zu optimieren und Ihr Honorar zu sichern.
Weitere nützliche Links
Der Virchowbund bietet Informationen zur korrekten Abrechnung von Sonographie-Leistungen nach GOÄ.
Das Ärzteblatt bietet Abrechnungshinweise für die Praxis, einschließlich Details zur GOÄ-Abrechnung.
Internisten im Netz informieren über Ultraschalluntersuchungen und deren Anwendung in der internistischen Praxis.
FAQ
Welche GOÄ-Ziffern sind die Grundlage für die Ultraschall-Abrechnung?
Die Basis bilden die GOÄ-Ziffern 410 bis 420, welche die Untersuchung verschiedener Organe abdecken. GOÄ 410 steht für die Untersuchung eines Organs, während GOÄ 420 für jedes weitere untersuchte Organ (maximal drei) angesetzt werden kann.
Dürfen die GOÄ-Ziffern 410 bis 418 nebeneinander abgerechnet werden?
Nein, die GOÄ-Ziffern 410 bis 418 dürfen nicht nebeneinander und nicht mehrfach pro Sitzung berechnet werden. Die korrekte Anwendung dieser Regel ist entscheidend, um Beanstandungen zu vermeiden.
Welche Zuschläge können zusätzlich zu den GOÄ-Ziffern für Ultraschallleistungen abgerechnet werden?
Es gibt verschiedene Zuschläge, wie z.B. den GOÄ 401 für das Duplex-Verfahren, den GOÄ 404 für die Doppler-Sonographie mit Frequenzspektrumanalyse und den GOÄ 405 für Leistungen mit cw-Doppler.
Wie kann ich mein Honorar durch die Abrechnungsfaktoren und Steigerungssätze optimieren?
Die GOÄ sieht einen Rahmen von 1-fach bis 3,5-fach vor. Der 2,3-fache Satz kann für reine medizinische Leistungen ohne Begründung abgerechnet werden. Für erhöhte Steigerungssätze (bis 3,5-fach) ist eine Begründungspflicht zu beachten.
Welche Faktoren rechtfertigen einen erhöhten Steigerungssatz bei der Ultraschall-Abrechnung?
Besondere Umstände wie Störfaktoren (z.B. Darmgas), Adipositas oder eine schwierige Differentialdiagnostik können einen erhöhten Steigerungssatz rechtfertigen. Auch der Zeitaufwand, der Schwierigkeitsgrad und besondere anatomische Verhältnisse können als Begründung dienen.
Welche Qualitätsanforderungen muss ich bei der Sonographie-Abrechnung beachten?
Es ist die Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) gemäß § 135 Abs. 2 SGB V erforderlich, um Ultraschallleistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können. Die Anforderungen an die Qualifikation des Arztes und die technische Ausstattung sind in den jeweiligen Richtlinien der KV festgelegt.
Welche häufigen Fehler sollte ich bei der Ultraschall-Abrechnung vermeiden?
Häufige Fehler sind die falsche Anwendung von GOÄ-Ziffern, die Vermeidung von Doppelabrechnungen (z.B. 410-418 nebeneinander) und die unzureichende Dokumentation.
Wie kann GoMedTec mich bei der korrekten GOÄ-Abrechnung für Ultraschall unterstützen?
GoMedTec bietet eine umfassende Plattform für die Beschaffung, Wartung und Verwaltung von Medizintechnik sowie integrierte Softwarelösungen, ergänzt durch individuelle Beratung und maßgeschneiderte Angebote für jede Einrichtung. Zudem bietet GoMedTec spezialisierte Schulungen für maximale Effizienz und Sicherheit in der Anwendung der GOÄ-Ziffern.